Katholische Kirchgemeinde Andermatt
Reglement und Hausordnung für die Benützung Seminarort bernhard
1. | Allgemeines |
1.1 | Diese Ordnung gilt für alle Räume Seminarort bernhard |
1.2 | Kirchliche Gruppen können die Räume kostenlos benützen, es sind dies: Kirchenchor für Proben, kirchliche Anlässe, Proben für Kirchenkonzerte, Pfarreizmorgen, Jassnachmittag für Senioren, St. Nikolaus, Gruppen, die für die Pfarrei arbeiten. Die Aufzählung ist nicht abschliessend. |
1.3 | Kirchliche Anlässe haben den Vorrang und dürfen durch andere Benützer nicht gestört werden. |
1.4 | Die Reservierungsdaten werden telefonisch oder schriftlich geregelt. Bei Abmeldung wird ein kleiner Unkostenbeitrag verrechnet. |
1.5 | Die Benützer sind verpflichtet die Räume in sauberem Zustand zu verlassen. Eine zusätzliche nötige Reinigung wird in Rechnung gestellt. |
1.6 | Auf ein Gewohnheitsrecht kann nicht zurückgegriffen werden. Die von den Gruppen eingegangenen Reservationsanträge werden der Reihe nach berücksichtigt. |
1.7 | Gruppen, die Räume regelmässig benützen, erstellen einen Benützungsplan. Änderungen sind frühzeitig zu melden. Gruppen mit unter 16-jährigen Personen haben eine/n verantwortliche/n (Erwachsene/n) zu bestimmen. |
1.8 | Ein allfälliges Einholen des Wirtepatentes ist Sache des Veranstalters |
1.9 | Es ist Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen. |
Die Lärmbelastung ist auf ein Minimum zu beschränken. Drogen sind verboten. Auch das Rauchen ist untersagt. Der Alkoholkonsum unter 18 Jahren ist ebenfalls verboten. | |
1.10 | Beim Verlassen des Seminartort bernhard ist zu beachten, dass: - alle Lichter gelöscht sind. - der Thermostat im grossen Saal auf ca. 12 Grad C eingestellt ist. - alle Fenster geschlossen sind. - das Pfarreiheim geschlossen ist. |
1.11 | Alle Haftungen werden durch die Kirchgemeinde abgelehnt. |
2 | Dekorationen: |
2.1 | Dekorationen dürfen, innen im Pfarreiheim, ohne Schäden am Gebäude und Mobiliar angebracht werden. Es sind nur schwer entflammbare Materialien zu verwenden. |
2.2 | Die feuerpolizeilichen Vorschriften sind strikte einzuhalten. |
2.3 | Werbeplakate dürfen aussen am Pfarreiheim nicht angebracht werden. |
3 | Hauswart/in |
3.1 | Alle Räume obliegen der Aufsicht des/der Hauswarts/in. Er/sie ist dem Kirchenrat verantwortlich. |
3.2 | Der/die Hauswart/in übergibt und übernimmt die Räume. Er/sie entscheidet, ob die Räume sauber sind oder nachgereinigt werden müssen. |
3.3 | Der/die Hauswart/in führt eine Schlüsselkontrolle. Beim Verlust des Schlüssels ist der Mieter haftbar für den entstandenen Schaden. |
3.4 | Die Übernahme- und Rückgabezeit ist mit dem/der Hauswart/in zu vereinbaren. |
3.5 | Alle Schäden sind dem/der Hauswart/in sofort zu melden. Schäden, die nicht auf die normale Abnutzung zurückzuführen sind, müssen bezahlt werden. |
Reglement und Hausordnung sind am 17. Febr. 2011 durch den Kirchenrat genehmigt worden. | |
Katholischer Kirchenrat Andermatt |