Katholische Kirchgemeinde Andermatt

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Reglement und Hausordnung für die Benützung Seminarort bernhard

1. Allgemeines
   
1.1 Diese Ordnung gilt für alle Räume Seminarort bernhard
   
1.2 Kirchliche Gruppen können die Räume kostenlos benützen, es sind dies: Kirchenchor für Proben, kirchliche Anlässe, Proben für Kirchenkonzerte, Pfarreizmorgen, Jassnachmittag für Senioren, St. Nikolaus, Gruppen, die für die Pfarrei arbeiten. Die Aufzählung ist nicht abschliessend.
   
1.3 Kirchliche Anlässe haben den Vorrang und dürfen durch andere Benützer nicht gestört werden.
   
1.4 Die Reservierungsdaten werden telefonisch oder schriftlich geregelt. Bei Abmeldung wird ein kleiner Unkostenbeitrag verrechnet. 
   
1.5 Die Benützer sind verpflichtet die Räume in sauberem Zustand zu verlassen. Eine zusätzliche nötige Reinigung wird in Rechnung gestellt.
   
1.6 Auf ein Gewohnheitsrecht kann nicht zurückgegriffen werden. Die von den Gruppen eingegangenen Reservationsanträge werden der Reihe nach berücksichtigt.
   
1.7 Gruppen, die Räume regelmässig benützen, erstellen einen Benützungsplan. Änderungen sind frühzeitig zu melden. Gruppen mit unter 16-jährigen Personen haben eine/n verantwortliche/n (Erwachsene/n) zu bestimmen.
   
1.8 Ein allfälliges Einholen des Wirtepatentes ist Sache des Veranstalters
   
1.9 Es ist Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen.
  Die Lärmbelastung ist auf ein Minimum zu beschränken. Drogen sind verboten. Auch das Rauchen ist untersagt. Der Alkoholkonsum unter 18 Jahren ist ebenfalls verboten.
   
1.10 Beim Verlassen des Seminartort bernhard ist zu beachten, dass:
                  -   alle Lichter gelöscht sind.
                  -   der Thermostat im grossen Saal auf ca. 12 Grad C eingestellt ist.
                  -   alle Fenster geschlossen sind.
                  -   das Pfarreiheim geschlossen ist.
   
1.11 Alle Haftungen werden durch die Kirchgemeinde abgelehnt.
   
2 Dekorationen:
   
2.1 Dekorationen dürfen, innen im Pfarreiheim, ohne Schäden am Gebäude und Mobiliar angebracht werden. Es sind nur schwer entflammbare Materialien zu verwenden. 
   
2.2 Die feuerpolizeilichen Vorschriften sind strikte einzuhalten.
   
2.3 Werbeplakate dürfen aussen am Pfarreiheim nicht angebracht werden.
   
3 Hauswart/in
   
3.1 Alle Räume obliegen der Aufsicht des/der Hauswarts/in. Er/sie ist dem Kirchenrat verantwortlich.
   
3.2 Der/die Hauswart/in übergibt und übernimmt die Räume. Er/sie entscheidet, ob die Räume sauber sind oder nachgereinigt werden müssen.
   
3.3 Der/die Hauswart/in führt eine Schlüsselkontrolle. Beim Verlust des Schlüssels ist der Mieter haftbar für den entstandenen Schaden.
   
3.4 Die Übernahme- und Rückgabezeit ist mit dem/der Hauswart/in zu vereinbaren.
   
3.5 Alle Schäden sind dem/der Hauswart/in sofort zu melden. Schäden, die nicht auf die normale Abnutzung zurückzuführen sind, müssen bezahlt werden.
   
  Reglement und Hausordnung sind am 17. Febr. 2011 durch den Kirchenrat genehmigt worden.
   
 
Katholischer Kirchenrat Andermatt